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Haftungsausschluss

Diese Website enthält Affiliate-Links. Wenn Sie auf einen Affiliate-Link klicken und einen Kauf tätigen, erhalte ich eine Provision.
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§ 241 Abs. 2 BGB

  • Diese Vorschrift besagt, dass ein Vertrag nur dann wirksam ist, wenn er nach den Grundsätzen von Treu und Glauben geschlossen wird. Das bedeutet, dass ein Affiliate-Partner nicht irreführend oder unfair beworben werden darf.


§ 280 Abs. 1 BGB

  • Diese Vorschrift regelt die Haftung des Verkäufers für Sach- und Rechtsmängel. Ein Affiliate-Partner kann also Schadenersatz verlangen, wenn er durch einen fehlerhaften oder irreführenden Affiliate-Link Schaden erleidet.


§ 312b BGB

  • Diese Vorschrift regelt das Fernabsatzrecht. Affiliate-Partner sind daher verpflichtet, die Verbraucher über bestimmte Informationen zu informieren, bevor sie einen Vertrag abschließen.

Telemediengesetz

  • Das TMG regelt die Bereitstellung von Telemedien, zu denen auch Websites gehören. Im Zusammenhang mit Affiliate-Websites sind insbesondere die folgenden Vorschriften relevant:

§ 5 TMG

  • Diese Vorschrift regelt die Impressumspflicht. Affiliate-Websites müssen daher ein Impressum enthalten, das bestimmte Informationen enthält, wie den Namen und die Anschrift des Betreibers.

§ 7 TMG

  • Diese Vorschrift regelt die Anbieterkennzeichnung. Affiliate-Websites müssen daher eine Anbieterkennzeichnung enthalten, die bestimmte Informationen enthält, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 13 TMG

  • Diese Vorschrift regelt das Verbot von Werbung, die irreführend, unlauter oder wettbewerbswidrig ist. Affiliate-Partner dürfen daher keine Werbung betreiben, die diese Voraussetzungen erfüllt.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Das UWG regelt den unlauteren Wettbewerb. Im Zusammenhang mit Affiliate-Websites sind insbesondere die folgenden Vorschriften relevant:
§ 5 UWG

  • Diese Vorschrift verbietet irreführende Werbung. Affiliate-Partner dürfen daher keine Werbung betreiben, die irreführend ist, zum Beispiel durch falsche oder unvollständige Angaben.

§ 6 UWG

  • Diese Vorschrift verbietet unlautere Handlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil anderer zu beeinträchtigen. Affiliate-Partner dürfen daher keine Werbung betreiben, die andere Unternehmen unlauter benachteiligt, zum Beispiel durch Preisdumping oder Absprachen.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften sollten Affiliate-Partner auch die folgenden Selbstverpflichtungen beachten:
Kodex für Affiliate-Marketing: Der Kodex für Affiliate-Marketing wurde von der Initiative D21 und dem Deutschen Affiliate Verband (DAV) entwickelt. Er enthält Verhaltensregeln für Affiliate-Partner und Unternehmen, die Affiliate-Marketing betreiben.
Code of Conduct der IAB Europe: Der Code of Conduct der IAB Europe enthält Verhaltensregeln für Affiliate-Partner und Unternehmen, die Affiliate-Marketing betreiben.



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